Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Geschäftsbeziehungen der Firma Goldankauf Aureum, Kai-Ulf Krienke und dem Verkäufer in der zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung geregelt. Die Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und die Volljährigkeit des Verkäufers.
2. Zustellung bzw. Zusendungen und Rücksendungen
Die Zustellung bzw. Zusendung von Edelmetallen, Schmuck, Münzen, Barren und anderen Wertgegenständen durch den Verkäufer erfolgen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Verkäufers. Jeder Zusendung muss unser Begleitschreiben hinzugefügt sein, welches vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben sein muss. In diesem Begleitschreiben versichert der Verkäufer, dass die übersendete Ware sein uneingeschränktes Eigentum ist und seiner allgemeinen Verfügungsbefugnis unterliegt, weder übereignet, verpfändet, noch aus einer strafbaren Handlung stammt. Die zugesendeten oder persönlich vorbeigebrachten Sachen werden nach besten Wissen und Gewissen überprüft.
3. Preisangebot
Nach der Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände unterbreitet die Firma Goldankauf Aureum dem Verkäufer bei Interesse an einem Ankauf telefonisch, per Mail oder schriftlich ein Kaufangebot. Edelsteine jeglicher Art sind von der Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Beobachtung unbeobachtet. Ist keine Angebotsabgabe möglich, wird die eingesandte Ware an die im Ankaufsformular eingetragene Adresse zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufspflicht.
4. Begutachtung
Der Verkäufer gestattet im Vorfeld die Begutachtung der übersandten oder an uns vorgelegten Gegenstände. Die Fa. Goldankauf Aureum ist nicht verpflichtet sich vor der Begutachtung mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, falls abzusehen ist, dass die eingesandten Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold-, Silber-, oder Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des eingesandten oder vorgelegten Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und der Wertermittlung notwendig ist. Wenn bei dem übersendeten Gegenständen Fälschungen oder unedle Metalle sich befinden kann die Fa. Goldankauf Aureum eine Rücksendegebühr von 10,- € vom Verkäufer verlangen. Eine Verrechnung kann mit dem Ankaufspreis der angekauften Gegenstände erfolgen. Ist keine Verrechnung möglich hat der Verkäufer den Betrag zu überweisen.
5. Ankauf und Kaufpreisauszahlung
Wenn der Verkäufer das Kaufangebot der Fa. Goldankauf Aureum angenommen hat wird die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages eingeleitet und zwar an die im Begleitschreiben benannte Person durch Banküberweisung oder bei persönlicher Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände auch als Barzahlung.
Handelt es sich aber bei dem Verkäufer um ein Unternehmen gemäß §14 BGB, muss das gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer der Fa. Goldankauf-Aureum eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Ihrem Eingang vorgenommen.
Bei einer ordnungsgemäßen Rücksendung der eingesandten Gegenstände geht die Gefahr des Verlustes, des Untergangs oder einer Verschlechterung der eingesandten Gegenstände auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen oder der zur Versendung bestimmter Personen übergeben worden sind.
6. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an die Fa. Goldankauf Aureum über.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mühlhausen/Thüringen.
8. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung und Versandabwicklung des Auftrages verwendet. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung der AGB berührt die Rechtsunwirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.